Lexikon

… im ständigen Wachstum… Wenn Ihnen Begriffe fehlen, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

    • Ihre individuelle Behandlungszeit in unserer Praxis richtet sich in erster Linie nach Ihrem persönlichen Bedarf und Gegebenheiten. Wir unterscheiden dabei zwischen der zeitlichen Dauer Ihres einzelnen Termins und der Dauer der gesamten Therapie über mehrere Termine. Unser Ziel ist es, Sie mit so wenig Terminen wie möglich und so viel Zeit wie nötig schnellst möglich wieder „fit zu machen“.

      Die Behandlungszeit pro Termin ist somit variabel. Sie ist jedoch gleichzeitig abhängig von den für Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordneten Heilmitteln (z.B. Manuelle Therapie oder Krankengymnastik).

      Insbesondere die Durchführung der kassenärztlich verordneten Therapiemaßnahme richtet sich nach der Heilmittel-Richtlinie und den Verträgen, die zwischen uns und den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart worden sind. Bestandteil dieser Verträge ist die „Leistungsbeschreibung Physiotherapie“. Für jedes Heilmittel sieht die Leistungsbeschreibung eine sogenannte „Regelbehandlungszeit“ vor. Es handelt sich dabei um Mindest- und Höchstregelbehandlungszeiten. In die Behandlungszeit „fallen neben der Durchführung der eigentlichen Therapieleistung u. a. auch das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans, Hilfestellungen beim An-und Ausziehen sowie das Ausstellen der Verlaufsdokumentation und ggf. der Mitteilung an den verordnenden Arzt.“ Außerdem fallen auch Vor- und Nachbereitungszeiten und verordnungsbezogene Verwaltungsarbeiten mit hinein. Sollten Sie sich mehr Zeit für Ihre Behandlung wünschen oder sich herausstellen, dass Ihre Therapieziele im Rahmen Ihrer Verordnung nicht erreichbar sind, so haben Sie in unserer Praxis mehrere Möglichkeiten. Gerne klären wir für Sie im interdisziplinären Austausch, ob eine umfangreichere ärztliche Verordnung für Ihre Beschwerden induziert ist. Wir beraten Sie auch gerne bezüglich zusätzlicher Behandlungszeit als privates Leistungsangebot. Sprechen Sie uns gerne an!

    • In der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) werden seit 2007 die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringenden und ihren Patient*innen vereinbart werden. Die GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarabrechnung in unserer Praxis. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarabrechnung in unserer Praxis.

      Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Sitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der GebüTh, in der ein sogenannter Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert wird.

      Die Höhe des Faktors richtet sich nach:

      • der besonderen Qualifikation eines Therapeuten/einer Therapeutin.
      – schnellere Behandlung durch Fachqualifikationen
      – langfristig günstiger für Sie und ihre Krankenkasse
      • der speziellen Berufserfahrung/Spezialisierung:
      – häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder
      – stetige Auffrischung aktueller medizinischer Erkenntnisse
      • der räumlichen und sächlichen Ausstattung der Praxis:
      – spezifische Gestaltung der Therapieräume
      – spezielle Geräteausstattung
      • der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der Therapie:
      – die Komplexität des Krankheitsbildes
      – eine schwierigere Symptomatik/längere Therapiedauer
      • der Bewertung des Servicegrads:
      – Terminsicherheit/Terminflexibilität
      – die apparative Ausstattung der Praxis

      Weitere ausführliche Infromationen finden Sie hier.

    • Der Begriff „Golf-Ellenbogen“ (Syn. = Golfarm, Epicondylitis medialis humeri) beschreibt eine Sehnenerkrankung im Bereich des inneren Ellenbogens. Das Krankheitsbild gleicht – bis auf die Lokalisation – in seiner Beschreibung grundsätzlich dem Tennisellenbogen. Weiteres finden Sie dort.

    • Der Begriff ‚Krankengymnastik‘ ist aus unserer Sicht völlig überholt & veraltet. Bereits seit 1994 (über 20 Jahre!) ist unsere Berufsbezeichnung Physiotherapeut. Das sich daraus ableitende Standard-Heilmittel (ohne Erweiterung oder Zusatzqualifikation) sollte Physiotherapie heißen und nicht Krankengymnastik. Leider findet dieser unsinnige Begriff in der aktuellsten Version des Heilmittelkatalogs immer noch Verwendung. Weiteres finden Sie in der Darstellung unseres Selbstverständnisses.

    • Manuelle Therapie ist eine Spezialisierung innerhalb der Physiotherapie, um muskulo-skelettale Störungen / Läsionen anhand eines „Clinical Reasoning“ zu beurteilen und auf Basis dieser Beurteilung spezifisch zu intervenieren. Dieser Prozess findet im Rahmen eines biopsychosozialen Denkmodells statt und integriert die vorhandene wissenschaftliche und klinische Evidenz, um der individuellen Störung des einzelnen Patienten gerecht zu werden.

      (mod. nach Elvey & O’Sullivan 2004, IFOMPT 2004; Quelle: Kristant T. (2010) Skripte zum Zertifikatskurs Manuelle Therapie, MTE Institut für muskuloskelettale Diagnostik und Therapie, Bochum)

    • Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt in NRW eine Pflicht zum Tragen von Masken (Mund-Nasen-Schutz), wenn z. B. Geschäfte oder Praxen betreten werden sollen. Dies betrifft auch Praxen für Physiotherapie.

      Doch was ist das eigentlich und wieviel Schutz reicht aus?

      Wikipedia schreibt dazu: „Der Mund-Nasen-Schutz (kurz Mundschutz; Abkürzung MNS) […] ist ein Hilfsmittel in der Medizin, um die Übertragung von Krankheitserregern durch Sekrettröpfchen zu reduzieren. Es handelt sich dabei um eine medizinische Gesichts-Halbmaske aus einer oder mehreren Papier- bzw. Vliesschichten, die mit Binde- oder Gummibändern am Hinterkopf oder hinter den Ohren fixiert wird. Mit einem integrierten flexiblen Metallbügel in der Mitte des oberen Randes wird die Halbmaske an den Nasenrücken gedrückt, um das Gesichtsfeld frei zu halten und den Atemluftaustritt nach oben einzuschränken.“

      (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mund-Nasen-Schutz)

      Sinn des Ganzen ist es das Verbreiten von Corona-Viren soweit möglich zu minimieren. Dies gelingt dort wo Menschen auf einander Treffen besser, wenn alle einen solchen Schutz tragen. Halstücher, Schals, Buffs, selbstgenähte „Alltagsmasken“ und des gleichen helfen, wenn keine „professionellen Masken“ zur Verfügung stehen. Damit schützt man bis zu einem gewissen Maße insbesondere andere. Machen alle mit, ist man selbst ebenso weniger gefährdet. Höheren Schutz vor dem Einatmen von Corona-Viren bieten nach unserem Kenntnisstand jedoch nur FFP2 oder FFP3-Masken.

      Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören empfehlen wir unbedingt sich ärztlichen oder anderweitig fachlichen Rat einzuholen.

    • Durch den Einsatz moderner Software konnten wir den Bedarf an Papier unserer Praxis deutlich reduzieren. Wir finden, dass ein bewusster Umgang mit Ressourcen überall beginnen kann. Wo wir dennoch Papier nutzen achten Wir möglichst auf eine FSC-Zertifizierung.

      Der WWF erklärt das Zertifikat auf seiner Website: „FSC® steht für „Forest Stewardship Council®“. Es ist ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft. Das Holz von Möbeln, Spielzeugen, Büchern, Schulheften oder Bleistiften mit FSC-Siegel kommt aus Wäldern, die verantwortungsvoller bewirtschaftet werden. …“ Quelle: www.wwf.de

    • „Schmerz“ ist in ein komplexes Phänomen, das sich nicht in wenigen Worten erklären lässt. Zumindest ist die Annahme grundfalsch, dass Schmerz einzig das Zeichen bzw. das Resultat einer Verletzung ist. Die Wahrnehmung „Schmerz“ ist vielmehr das Ergebnis eines hochkomplexen, vielfältigen und veränderbaren Verarbeitungsmechanismus. So wundert es nicht, dass die Fachwelt bezüglich einer einheitlichen Definition lange gerungen hat. Das (unserer Meinung nach absolut treffende) Ergebnis ist die Definition der International Association for the Study of Pain (IASP):

      Pain is „An unpleasant sensory and emotional experience associated with actual or potential tissue damage or described in terms of such.“ (IASP 1994)

      Ins Deutsche übersetzt ist Schmerz „Eine unangenehme Sinnes- oder Gefühlswahrnehmung, welche mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebsschädigung einhergeht oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.“

    • Dem sektoralen Heilpraktiker Physiotherpie ist es „gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergestz) vom 17.02.1939 […] in der z. Zt. gültigen Fassung“ erlaubt die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie auszuüben. Einfacher gesagt darf ein Physiotherapeut mit einer solchen Erlaubnis Sie auch ohne ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln.

    • Der Begriff „Tennisellenbogen“ beschreibt eine Sehnenerkrankung im Bereich des äußeren Ellenbogens. Diese äußert sich in Form von Schmerzen im selben Bereich mit oder ohne Schmerzausstrahlung in den äußeren Unterarm und/oder dessen Rückseite. Außerdem erleben Betroffene einen Kraftverlust bei Faustschluss-Aktivitäten wenn sie z.B. etwas festhalten oder greifen möchten.

      Im medizinischen und umgangssprachlichen Alltag sind u.a. folgende Synonyme – also austauschbare Begriffe – für Tennisellenbogen gebräuchlich: Tennisellbogen, Tennisarm, Epicondylitis lateralis humeri*, sowie international auch Lateral epicondylalgia, Lateral elbow tendinopathy. Seltener auch Mausarm.

      Die Behandlung ist zwar mitunter langwierig aber – eine moderne Betrachtung* des Krankheitsbildes vorausgesetzt – eher unkompliziert.

      *Die Wortendung „-itis“ beschreibt hier einen entzündlichen Prozess im Sehnengewebe, sodass oftmals mit Ruhigstellung, Cortisol Injektionen und entzündungshemmenden Schmerzmedikamenten behandelt wird. International gilt auf Basis umfangreicher Studien jedoch als erwiesen, dass Entzündungen im Verlauf der Erkrankung keine Rolle spielen. Vielmehr stehen z. B. degenerative Gewebsveränderungen im Vordergrund für die Übungsprogramme die beste Therapieform zu sein scheinen.