Gesetzlich Versicherte

Mehr Zeit
für Ihre
Gesundheit

Wir bieten Ihnen mehr Zeit für sich

Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben eine (Regel-) Behandlungszeit für physiotherapeutische Behandlungen vor. Diese sind jedoch klar begrenzt.
Häufig reicht dieser Zeitrahmen aber für individuelle und zielführende Behandlungen nicht aus.

Daher empfehlen wir Ihnen gerne eine umfangreichere Behandlung durch zusätzliche Zeit. Eine mögliche Verbesserung Ihres Therapieerfolges ist so zu erreichen.

Wir empfehlen

  • zusätzliche Behandlungszeit
  • umfangreichere Behandlung
  • mögliche Verbesserung des Therapieerfolges

Unser Angebot

Plus 10 Minuten: 12,50 €
Plus 20 Minuten: 24,50 € (bei Ersttermin)

Rechtliche Hinweise

Als gesetzlich Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Sachleistung. Diesen Sachleistungsanspruch können Sie in unserer Praxis mittels einer kassenärztlichen Heilmittelverordnung über Physiotherapie geltend machen. Sie müssen gemäß den Vorgaben des SGB V lediglich die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen leisten. Dies gilt natürlich nur solange Sie nicht von dieser Zuzahlungspflicht befreit sind.

Die Durchführung der kassenärztlich verordneten Therapiemaßnahme richtet sich indessen nach der Heilmittel-Richtlinie und den Verträgen, die zwischen uns und den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart worden sind. Bestandteil dieser Verträge ist auch die „Leistungsbeschreibung Physiotherapie“. Für jedes Heilmittel sieht die Leistungsbeschreibung eine sogenannte Regelbehandlungszeit vor. Es handelt sich dabei um Mindest- und Höchstregelbehandlungszeiten.

Gerne informieren wir Sie über die Regelbehandlungszeiten des jeweils kassenärztlich verordneten Heilmittels. Sofern Sie jedoch längere Behandlungszeiten in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns an. Wir werden sodann mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob eine über die Höchstregelbehandlungszeit hinausgehende Behandlungszeit für Sie sinnvoll ist. Längere Behandlungszeiten, die nicht mehr als Sachleistung von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. In diesem Fall werden wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen und Sie selbstverständlich noch einmal über alle gesetzlichen Vorgaben aufklären.