Privatpatient*innen

Klarheit
durch
GebüTh

Wir rechnen ab nach GebüTh

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen
Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringenden und ihren Patient*innen vereinbart werden. Die GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Abrechnung der Honorare in unserer Praxis.

Therapie – Preise

Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Sitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der GebüTh. Darin wird ein sogenannter Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert.

Transparenz für Sie

Wir freuen uns, dass Sie die Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen!

Die Details zur Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden bei uns auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt. Darüber möchten wir Sie gerne informieren – wie auch gesetzlich vorgeschrieben (§ 630c Abs. 3 BGB).

In Deutschland gibt es für Therapeut*innen (Heilmittelerbringende) keine durch die Gesetzgebung festgelegte Gebührenordnung. Deshalb können Therapeut*innen die Privatpreise ihrer Leistungen innerhalb der rechtlichen Grenzen von Sittenwidrigkeit und Wucher (§138 BGB) frei bestimmen.

Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen unser Honorar. Bezüglich der Höhe richten wir uns dabei nach der GebüTh. Diese Gebührenübersicht erscheint bereits seit 2007. Sie informiert seitdem über die jeweils üblichen Preise, die zwischen Heilmittelerbringenden und ihren Patient*innen vereinbart werden. Zumeist wird Sie jährlich veröffentlicht und dabei regelmäßig aktualisiert.

Die GebüTh regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen. Darüber hinaus schreibt sie zusätzlich sowohl formale als auch qualitative Faktoren fest, welche die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar machen.

Kostenübernahme

Patient*innen, die im PKV-Standard- bzw. Basistarif versichert sind, werden nur verminderte Gebührensätze erstattet bekommen. Der Erstattungsanspruch der Beihilfeberechtigten richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes- oder Bundesebene. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind keine amtlichen Preislisten oder definierte Privatpreise. Sie begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen bestimmten Satz. Jedoch ist dieser nach Auskunft des Bundesinnenministeriums „nicht kostendeckend“. Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet sind. Dies gilt unabhängig davon in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle erstattet werden.

Einige private Krankenkassen versuchen – oft sogar offensichtlich vertragswidrig – die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erstatten. Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse oder Beihilfestelle haben, empfehlen wir Ihnen, diese rechtzeitig im Voraus zu klären. Falls erforderlich, erstellen wir Ihnen dafür gerne einen Kostenvoranschlag.

Unser Tipp für Sie

Achten Sie als privat Versicherte*r darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt. Für den seltenen Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer privaten Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne mit Argumenten, Kopien von einschlägigen Gerichtsurteilen und Musterbriefen zur Seite.

Sie sollten es sich Wert sein

Manche Versicherungen legen ihren Mitgliedern indesssen nahe, einen „billigeren Anbieter“ zu wählen. Überprüfen Sie mit Hilfe Ihrer individuellen Auswahlkriterien, inwieweit Sie möglicherweise mit dem billigeren Anbieter die teurere Lösung wählen. Als Kriterien hierfür können Sie z.B. Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität, Absprache von Therapiezielen, individuelle Terminabsprachen, messbare Ergebnisqualität usw. heranziehen.

Unser Service

Die „Rote Karte“ bei Kürzungen: Kostenlose Prüfung durch Spezialisten.

Weitere Informationen zum Thema „Privatpreise“ entnehmen Sie bitte den Seiten unseres Service-Partners sowie unseren AGBs:

Quelle: buchner, GebüTH